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   BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88   

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https://dejure.org/1989,8026
BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1989,8026)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1989 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1989,8026)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - VII R 67/88 (https://dejure.org/1989,8026)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75

    Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 67/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist jedenfalls dann, wenn (rechtskundige) Rechtsanwälte als Prozeßbevollmächtigte aufgetreten sind, die Fristversäumnis nur als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. z. B. Urteil vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, 109, BStBl II 1978, 467).
  • BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96

    Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (Senatsbeschluß vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Unter diesen Umständen kann ein Organisationsmangel, der die Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon verbietet, welche Anforderungen an das Verschulden i.S. dieser Vorschrift zu stellen sind (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245; Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.), nicht ausgeschlossen werden.
  • BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01

    Wiedereinsetzung; fehlerhafte Fristberechnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, und BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585).
  • BFH, 29.09.2004 - X B 52/04

    Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist bei

    a) Im Streitfall liegt schon nach dem eigenen Vortrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger auf der Hand, dass er zum einen bereits bei der Übertragung und Notierung der von ihm in seinem handschriftlichen Vermerk korrekt berechneten Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ("24.05.2004") in seinen Terminkalender (24. Juni 2004) nicht die nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245, mittlere Spalte) angewendet hat.
  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Daß dies nicht geschah, hat mit den Erkrankungen des Prozeßbevollmächtigten offensichtlich nichts zu tun (wie sich auch darin zeigt, daß der Prozeßbevollmächtigte selbst nach der verspäteten Vorlage nicht sofort tätig wurde), sondern ist als Organisationsmangel zu werten, der eine Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon ausschließt, ob man unter Verschulden i.S. dieser Vorschrift leichte Fahrlässigkeit versteht (Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.) oder in diesem Zusammenhang verlangt, daß die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt beachtet wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245, weitere Nachweise bei Gräber, a.a.O.).
  • FG Hamburg, 30.01.2004 - III 320/03

    Verfahrensrecht: Ersatzzustellung

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  • BFH, 17.10.1989 - VII R 49/87

    Ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Sammlungsstücken mit

    Die in BFH / NV 1990, 244 veröffentlichte Entscheidung vom 23.05.1989 VII R 67/88 wurde durch Beschluß des BVerfG vom 05.04.1990 1 BvR 941/89 aufgehoben.
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